Inklusiver Arbeitsmarkt: Das neue Gesetz zur Förderung und Ausgleichsabgabe ab 06/2023

13-06-2023 | 18:49

Das Jahr 2023 bringt bedeutende Veränderungen für den Arbeitsmarkt mit sich. Mit der Einführung des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts werden Arbeitgeber vor neue Herausforderungen gestellt. Eine erhöhte Ausgleichsabgabe für Unternehmen ohne schwerbehinderte Beschäftigte, die Neuausrichtung der Mittelverwendung und die Aufhebung der Lohnkostenzuschuss-Deckelung beim Budget für Arbeit sind nur einige der Maßnahmen, die die Arbeitsmarktlandschaft nachhaltig beeinflussen werden. Erfahren Sie in diesem Artikel mehr über die wichtigsten Änderungen und die Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

  1. Erhöhte Ausgleichsabgabe: Ein Anreiz für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen Das neue Gesetz sieht eine erhöhte Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber vor, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Dadurch sollen Unternehmen motiviert werden, vermehrt Menschen mit Behinderungen einzustellen und aktiv zur Inklusion beizutragen.

  2. Fokus auf die Förderung von Beschäftigungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Eine bedeutende Änderung betrifft die Mittelverwendung der Ausgleichsabgabe. Ab 06/2023 wird der Schwerpunkt auf der Förderung von Beschäftigungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt liegen. Durch gezielte Maßnahmen und Programme sollen Arbeitgeber unterstützt werden, Menschen mit Behinderungen in regulären Arbeitsverhältnissen einzustellen.

  3. Genehmigungsfiktion bei Anspruchsleistungen des Integrationsamts Um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und den Prozess zu beschleunigen, erhalten Anspruchsleistungen beim Integrationsamt ab sofort eine Genehmigungsfiktion. Dadurch wird gewährleistet, dass Entscheidungen zeitnah getroffen werden und die Betroffenen schneller Unterstützung erhalten.

  4. Aufhebung der Lohnkostenzuschuss-Deckelung beim Budget für Arbeit Eine positive Neuerung betrifft das Budget für Arbeit. Die bisherige Deckelung des Lohnkostenzuschusses entfällt ab 06/2023. Dadurch haben Arbeitgeber die Möglichkeit, bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen einen höheren Zuschuss zu erhalten, um die entstehenden Kosten abzufedern.

  5. Neuausrichtung des Sachverständigenrats für den inklusiven Arbeitsmarkt Der Sachverständigenrat wird neu ausgerichtet, um den Anforderungen des inklusiven Arbeitsmarkts gerecht zu werden. Durch die Zusammenarbeit von Experten und Fachleuten soll eine optimale Beratung und Unterstützung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gewährleistet werden.

Das neue Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts ab 06/2023 bringt bedeutende Veränderungen mit sich. Arbeitgeber werden verstärkt dazu angehalten, Menschen mit Behinderungen einzustellen und aktiv zur Inklusion beizutragen. Die erhöhte Ausgleichsabgabe, die Neuausrichtung der Mittelverwendung und die Aufhebung der Lohnkostenzuschuss-Deckelung sind Maßnahmen, die den inklusiven Arbeitsmarkt vorantreiben sollen. Es ist zu erwarten, dass diese Änderungen zu einer positiven Veränderung in der Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen führen und die Vielfalt am Arbeitsplatz fördern werden. Arbeitgeber sind aufgefordert, sich über die neuen Regelungen zu informieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um den Anforderungen des inklusiven Arbeitsmarkts gerecht zu werden.

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