Was ist der Unterschied zwischen FSJ und BFD?

09-08-2023 | 08:25

Der Unterschied zwischen FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) und BFD (Bundesfreiwilligendienst) liegt hauptsächlich in den Rahmenbedingungen und den Einsatzmöglichkeiten.

  1. Zielgruppe:
  • FSJ: Das Freiwillige Soziale Jahr richtet sich in der Regel an junge Menschen im Alter von 16 bis 27 Jahren. Es bietet ihnen die Möglichkeit, sich sozial zu engagieren, neue Erfahrungen zu sammeln und sich persönlich weiterzuentwickeln.
  • BFD: Der Bundesfreiwilligendienst steht grundsätzlich allen Interessierten offen, unabhängig von ihrem Alter. Er bietet auch älteren Menschen die Möglichkeit, sich freiwillig zu engagieren und ihre Erfahrungen und Fähigkeiten einzubringen.
  1. Dauer:
  • FSJ: Das FSJ dauert in der Regel 12 Monate, kann aber in einigen Fällen auch auf 6 bis 18 Monate verkürzt oder verlängert werden.
  • BFD: Beim Bundesfreiwilligendienst kann die Dauer flexibler gestaltet werden. Er kann sowohl in Vollzeit (12 Monate) als auch in Teilzeit (20-39 Stunden pro Woche) geleistet werden. Auch hier sind Verlängerungen oder Verkürzungen möglich.
  1. Einsatzbereiche:
  • FSJ: Das Freiwillige Soziale Jahr bietet Einsatzmöglichkeiten in sozialen Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen, Sportvereinen, Kultureinrichtungen und anderen gemeinwohlorientierten Organisationen.
  • BFD: Beim Bundesfreiwilligendienst gibt es ähnliche Einsatzmöglichkeiten wie beim FSJ. Zusätzlich können auch Einsatzstellen im Bereich des Katastrophenschutzes, der Integration von Geflüchteten oder im Bereich des Denkmalschutzes und der Kulturpflege angeboten werden.
  1. Altersgrenze:
  • FSJ: Die Teilnahme am FSJ ist in der Regel bis zum 27. Lebensjahr möglich.
  • BFD: Beim Bundesfreiwilligendienst gibt es keine Altersgrenze, somit können auch ältere Menschen jeden Alters teilnehmen.
  1. Vergütung:
  • FSJ: Im Freiwilligen Sozialen Jahr erhalten die Teilnehmenden in der Regel ein Taschengeld, welches je nach Träger und Einsatzstelle variieren kann. Zudem sind sie sozialversichert.
  • BFD: Beim Bundesfreiwilligendienst erhalten die Teilnehmenden ebenfalls ein Taschengeld und sind sozialversichert.

Insgesamt bieten sowohl das FSJ als auch der BFD die Chance, sich sozial zu engagieren, neue Erfahrungen zu machen und sich persönlich weiterzuentwickeln. Welche Variante die richtige ist, hängt von den individuellen Interessen, Zielen und Rahmenbedingungen ab.

Das Sozialwerk St. Georg bietet ausschließlich den Bundesfreiwilligendienst (BFD) an:

Zu den BFD Angeboten im Sozialwerk St. Georg NRW

 

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